E-Mail 0371 432000 Anfahrt Kanzlei

Werbungskostenabzug für eine Arbeitsecke

Die Frage nach dem Werbungskostenabzug für einen nur teilweise als Arbeitszimmer genutzten Raum bleibt weiter umstritten.

Ob auch die Kosten für eine Arbeitsecke im Wohnzimmer als häusliches Arbeitszimmer steuerlich abziehbar ist, bleibt weiter umstritten. Das Finanzgericht Sachsen hat einem Lehrer den entsprechenden Werbungskostenabzug verweigert und sich damit der Ansicht des Finanzgerichts Baden-Württemberg angeschlossen. Dagegen hatte das Finanzgericht Köln keine Probleme damit, Miete und andere Kosten für das Wohnzimmer mit der Arbeitsecke anteilig zu berücksichtigen. Das letzte Wort hat jetzt der Bundesfinanzhof, denn das Finanzgericht hat wegen der uneinheitlichen Rechtsprechung die Revision zugelassen.

 
[mmk]
 

Footerlogo - Mesch Consulting

 Kaßbergstr. 32
 09112 Chemnitz

 +49 371 432000
 +49 371 4320033

 kanzlei@mesch-consulting.de
 www.mesch-consulting.de