E-Mail 0371 432000 Anfahrt Kanzlei

Unfallversicherungsschutz erlischt beim Tanken

Wer auf dem Weg zur Arbeitsstelle einen Umweg zur nächsten Tankstelle fährt, verliert seinen Unfallversicherungsschutz.

Unfälle auf dem Weg zur Arbeitsstelle sind nur dann durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt, wenn der Arbeitnehmer sich auf direktem Weg dorthin begibt. Fährt er dagegen einen Umweg, und sei es nur zur nächsten Tankstelle, erlischt der Versicherungsschutz, so das Landessozialgericht Hessen. Tanken gehört zum persönlichen Lebensbereich, der nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt wird. Dass der Arbeitnehmer für den weiteren Weg zur Arbeit tanken muss, ist für die Entscheidung ohne Belang.

 
[mmk]
 

Footerlogo - Mesch Consulting

 Kaßbergstr. 32
 09112 Chemnitz

 +49 371 432000
 +49 371 4320033

 kanzlei@mesch-consulting.de
 www.mesch-consulting.de