E-Mail 0371 432000 Anfahrt Kanzlei

Steuerbescheide für 2014 frühestens ab März 2015

Weil die Finanzverwaltung erst den Ablauf verschiedener Meldefristen abwarten muss, werden die Steuererklärungen für 2014 auch bei früherer Abgabe nicht vor März 2015 bearbeitet.

Weil Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen bis zum 28. Februar 2015 Zeit haben, Daten elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln, werden die Steuerbescheide für 2014 frühestens im März versendet. Denn erst dann können die Finanzämter mit der Bearbeitung der Steuererklärungen beginnen. Die Steuererklärung schon Anfang Januar einzureichen hat also nur den Vorteil, dass die Erklärung als eine der ersten bearbeitet wird, sobald beim Finanzamt im März alle Daten vorliegen.

 
[mmk]
 

Footerlogo - Mesch Consulting

 Kaßbergstr. 32
 09112 Chemnitz

 +49 371 432000
 +49 371 4320033

 kanzlei@mesch-consulting.de
 www.mesch-consulting.de