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Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

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Kosten für Besuchsfahrten zu den getrennt lebenden Kindern sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
Schulgeld für eine schweizerische Privatschule ist anders als bei Privatschulen in EU-Ländern nicht steuerlich abziehbar.
Auf 128 Seiten hat der Bundesrat seine Änderungswünsche zum aktuellen Gesetzentwurf für das Jahressteuergesetz 2013 aufgelistet.
Der Bundesfinanzhof hält die beschränkte Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten für verfassungsgemäß.
Obwohl der Bundesfinanzhof seine Bedenken zur Verfassungsmäßigkeit hat, ist er nicht von einer Verfassungswidrigkeit des geltenden Rechts überzeugt und hat daher eingetragenen Lebenspartnern vorerst keinen Splittingtarif gewährt.
Dass es bei einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen Schulzeit und Wehr- oder Zivildienst kein Kindergeld mehr gibt, hält der Bundesfinanzhof für verfassungsgemäß.
Auch wenn die Einkommensprüfung beim Kindergeld seit diesem Jahr abgeschafft ist, gibt es immer noch Einschränkungen für die Berufstätigkeit volljähriger Kinder.
Die Steuerpflicht von Wehrsold und Taschengeld der Bufdis soll jetzt nur noch eingeschränkt gelten. Außerdem werden die Aufbewahrungsfristen für Unterlagen von zehn auf sieben Jahre reduziert.
Der Bundesfinanzhof hat sich mit den Nachweisproblemen bei der Frage befasst, ob die Einzahlung auf ein gemeinsames Oder-Konto eine Schenkung an den anderen Ehegatten auslöst.
Mehrere Finanzgerichte und Finanzämter gewähren wegen verfassungsrechtlicher Bedenken auch eingetragenen Lebenspartnern zumindest vorläufig den Splittingtarif.
 

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