Beim Erwerb von Todes wegen werden vom Wert des gesamten Vermögens die Nachlassverbindlichkeiten abgezogen. Leisten Sie Ihren Eltern einmalig oder laufend finanzielle Zuwendungen, sollten Sie auch dafür sorgen, dass die entsprechenden Beträge als Nachlassverbindlichkeiten abziebar sind. Dies können Sie dadurch erreichen, dass Sie einen zinslosen Darlehensvertrag abschließen und zudem die Beträge aus Beweisgründen ausschließlich überweisen. Eine solche Vorgehensweise hilft Ihnen nicht nur dabei, Erbschaftsteuer zu sparen, sondern vermeidet auch die Schenkungsteuer. Bei den Zahlungen an Ihre Eltern ist es auch denkbar, dass es sich um eine Schenkung handeln könnte, so dass gegebenenfalls Schenkungsteuer zu zahlen wäre. Durch die empfohlenen Darlehensvereinbarungen wenden Sie also nicht nur die Erbschaftsteuer, sondern auch die Schenkungsteuer ab, so dass Sie letztlich einer doppelten Belastung vorbeugen.