Der Bundesfinanzhof hat das Bundesverfassungsgericht angerufen, weil der die Mindestbesteuerung zumindest in bestimmten Fällen für verfassungswidrig hält. Eigentlich soll die Mindestbesteuerung nur den übermäßigen Verlustausgleich auf mehrere Jahre verteilen. Wenn aber ein vollständiger Verlustausgleich in späteren Jahren nicht mehr möglich ist, weil die Gesellschaft inzwischen nicht mehr existiert, führt die Regelung zu einer definitiven Belastung, die gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot verstoßen könnte.