Durch das Flutopfersolidaritätsgesetz wurde nicht nur die nächste Stufe der Steuerreform um ein Jahr auf 2004 verschoben. Es wurde auch die vorübergehende Erhöhung des Körperschaftsteuersatzes von 25 auf 26,5 % beschlossen. Die Geschäftsführer sollten sich also bei ihrer Finanzplanung auf die erhöhten Vorauszahlungen einstellen. Außerdem bleibt zu hoffen, dass Bund und Länder den höheren Körperschaftsteuersatz nicht als dauerhafte Quelle zur Finanzierung ihrer Finanzlöcher entdecken und diese Regelung über 2003 hinaus verlängern.