E-Mail 0371 432000 Anfahrt Kanzlei

Prüfbericht hemmt nicht die Festsetzungsfrist

Allein durch das Verfassen eines Prüfberichts kann das Finanzamt nicht den Ablauf der Steuerfestsetzungsfrist hemmen.

Führt ein Betriebsprüfer Ermittlungshandlungen durch, dann hemmt er damit die Frist zur Festsetzung der Steuern. Die Zusammenfassung der Ergebnisse einer Betriebsprüfung im Prüfbericht ist jedoch keine Ermittlungshandlung. Ergo kann das Finanzamt trotz Prüfbericht auch keine Steuern mehr festsetzen, wenn die Frist erst einmal abgelaufen ist.

 
[mmk]
 

Footerlogo - Mesch Consulting

 Kaßbergstr. 32
 09112 Chemnitz

 +49 371 432000
 +49 371 4320033

 kanzlei@mesch-consulting.de
 www.mesch-consulting.de