E-Mail 0371 432000 Anfahrt Kanzlei

Internet und Telekommunikation

Anfang | << | 47 48 49 50 51 [52] 53 54 55 56 57 | >> | Ende

Hohe Anforderungen stellt der Bundesfinanzhof, damit sich ein Steuerzahler auf den Vertrauensschutz in eine bisher unstrittige Rechtsauslegung berufen kann.
Die Zuordnung von gemischten Steuerberatungskosten zum abziehbaren Anteil wird bis zu einer Höhe von 100 Euro grundsätzlich nicht beanstandet, wobei diese Grenze sich für Eheleute nicht verdoppelt.
Das Preisgeld aus einer Fernsehproduktion ist als sonstige Einnahme steuerpflichtig, weil es die Gegenleistung für die Teilnahme an der Show ist.
Auch wenn seit einiger Zeit für normale Klagen beim Finanzgericht ein Mindeststreitwert von 1.000 Euro gilt, so ist bei einer Klage um die Aussetzung der Vollziehung weiter wie bisher zu verfahren.
Die aktuelle Fahndung nach Steuerhinterziehern sorgt nicht nur bei den direkt Betroffenen für Unsicherheit.
Die Finanzverwaltung überwacht täglich viele tausend Transaktionen im Internet, um Händler aufzuspüren, die keine Umsatzsteuer abführen.
Ein Finanzgericht hält die Streichung des Sonderausgabenabzugs für private Steuerberatungskosten für verfassungsgemäß.
Die umfassenden Änderungen im Spendenrecht Ende letzten Jahres erfordern auch Änderungen in den bisherigen Zuwendungsbestätigungen.
Ein Steuerzahler hat keinen Anspruch darauf, dass ein Steuerbescheid zu dem Zweck offen gehalten wird, um von späteren Urteilen und Gesetzesänderungen profitieren zu können.
Ausnahmsweise ist auch ein nachträgliches Gutachten anzuerkennen, wenn die spätere medizinische Diagnose aufgrund früherer apparatemedizinischer Befunde unzweifelhaft ist.
 

Footerlogo - Mesch Consulting

 Kaßbergstr. 32
 09112 Chemnitz

 +49 371 432000
 +49 371 4320033

 kanzlei@mesch-consulting.de
 www.mesch-consulting.de