E-Mail 0371 432000 Anfahrt Kanzlei

Personal, Arbeit und Soziales

Anfang | << | 16 17 18 19 20 [21] 22 23 24 25 26 | >> | Ende

Die Liste der Steueränderungen zum Jahreswechsel fällt diesmal überschaubar aus. Interessant für Unternehmer sind vor allem die Änderungen beim Investitionsabzugsbetrag.
Das Bundesfinanzministerium hat seine Verwaltungsanweisung zur Pauschalversteuerung von Geschenken und Sachzuwendungen an die neue Rechtsprechung angepasst.
Der geldwerte Vorteil aus Job-Tickets, die länger als einen Monat gültig sind, fließt unter bestimmten Voraussetzungen monatlich zu, womit die Sachbezugsfreigrenze zur Anwendung kommen kann.
Geht es nach dem Niedersächsischen Finanzgericht, können Unternehmen die Pauschalversteuerung von Geschenken und Sachzuwendungen jederzeit rückgängig machen, solange die Steuer noch nicht bestandskräftig ist.
Eine vom Arbeitgeber abgeschlossene Dienstreise-Kaskoversicherung hat keine Auswirkungen auf die Höhe des Kilometersatzes für Dienstreisen mit dem Privatwagen.
Mit einem neuen Gesetzentwurf will der Bundesrat die Elektromobilität im betrieblichen Bereich fördern.
Am 6. November 2015 ist das Steueränderungsgesetz 2015 in Kraft getreten, das Bundestag und Bundesrat im Herbst verabschiedet hatten. Mit dem Gesetz werden vor allem Änderungswünsche der Länder umgesetzt, für die im letzten Jahr keine Zeit mehr war.
Das Bundesfinanzministerium hat die Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Arbeitgeberdarlehen aktualisiert.
Erneut gibt es einen Softwarefehler beim Bundeszentralamt für Steuern, der für eine noch unbekannte Zahl an Arbeitnehmern eine falsche Steuerklasse zur Folge hat.
Die für 2015 rückwirkend erhöhten Steuerfreibeträge werden weitestgehend beim Lohnsteuerabzug für Dezember 2015 für das ganze Jahr berücksichtigt.
 

Footerlogo - Mesch Consulting

 Kaßbergstr. 32
 09112 Chemnitz

 +49 371 432000
 +49 371 4320033

 kanzlei@mesch-consulting.de
 www.mesch-consulting.de