Vielen Hobbysammlern und Gelegenheitshändlern dürfte ein Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg gar nicht gefallen. Das Gericht ist nämlich der Ansicht, dass auch Privatauktionen beim Internetportal eBay umsatzsteuerpflichtig sein können. Zwar verlangt das Gericht dafür, dass auf längere Dauer und mit erheblicher Intensität eine Vielzahl von Gegenständen verkauft werden, aber die rund 400 Auktionen pro Jahr, in denen sich die Kläger von Teilen ihrer Sammlungen getrennt haben, erreichen längst nicht nur gewerbliche Verkäufer.