E-Mail 0371 432000 Anfahrt Kanzlei

Verlagerung des Leistungsortes

Für die wirksame Verlagerung des Leistungsortes genügt nicht die Angabe der USt-IdNr. im Briefpapier.

Bei einer innergemeinschaftlichen Güterbeförderung verlagert sich der Leistungsort, wenn eine USt-IdNr. verwendet wird. Hierzu ist in den Umsatzsteuer-Richtlinien festgelegt, dass der Eindruck der USt-IdNr. auf dem Briefbogen allein nicht dazu führt, dass von einer Verwendung der USt-IdNr. gesprochen werden kann. Nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums muss eine gesonderte Vereinbarung nachgewiesen werden. Dies kann insbesondere im schriftlichen Speditionsauftrag geschehen. Sofern ein mündlicher Auftrag erteilt wurde, ist die Vereinbarung über die Verwendung der USt-IdNr. in einer Telefonnotiz zu dokumentieren.

 
[mmk]
 

Footerlogo - Mesch Consulting

 Kaßbergstr. 32
 09112 Chemnitz

 +49 371 432000
 +49 371 4320033

 kanzlei@mesch-consulting.de
 www.mesch-consulting.de