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Spezial: Feststellung Einheitswerte für Grundsteuer

Alle Grundstückseigentümer müssen bis zum 31.10.2022 eine Steuererklärung zur Einheitswertfeststellung abgeben!

Jeder/Jede Grundstückseigentümer/in und jeder/jede Immobilienbesitzer/in in Deutschland zahlt Grundsteuer. Weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Besteuerung auf Grundlage veralteter Einheitswerte aufgehoben hat, müssen die Bundesländer und Kommunen die Grundsteuer neu berechnen. Dazu haben sie bis Ende 2024 Zeit, ab 2025 gilt dann die neue Steuer nach der Grundsteuerreform. Jeder, der am 1. Januar 2022 Eigentümer/in eines Grundstücks/Gebäude war, muss bei dem zuständigen Finanzamt eine Steuererklärung abgeben, in welcher verschiedene Angaben zu dem betreffenden Grundstück gemacht werden müssen. Die Bundesregierung wird voraussichtlich im April mit einer im Bundessteuerblatt veröffentlichten Allgemeinverfügung jeden/jede Immobilien- und Grundstückseigentümer/rin auffordern, in der Zeit vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 eine Feststellungserklärung zum Grundbesitzwert abzugeben. Darüber hinaus wollen verschiedene Finanzämter und Gemeinden noch zusätzlich mit Informationsschreiben auf diese Pflicht hinweisen.

Wir stehen Ihnen als Steuerkanzlei gerne als fachkompetenter Dienstleister zur Verfügung und bieten Ihnen die Erstellung der Feststellungserklärung zum Grundbesitzwert inklusive der Prüfung der Steuerbescheide als Komplettpaket an. Angaben zur Höhe der dafür entstehenden Steuerberatungskosten sowie weitere Angaben zu den bundeslandunterschiedlich notwendigen Informationen zum Grundstück können Sie bei uns anfragen.

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Anbei finden Sie einen Auftrag/eine Vollmacht zur Erstellung einer Feststellungserklärung und einen Vorerfassungsbogen, welcher für jedes Grundstück benötigt wird.

 

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