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Erbschaft und Schenkung

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Um noch rechtzeitig vor der Bundestagswahl diverse Änderungen im Steuerrecht umsetzen zu können, wurden diese in zwei bereits laufende Gesetzgebungsverfahren aufgenommen, die jetzt abgeschlossen sind.
Ein geerbter Pflichtteilsanspruch unterliegt auch dann der Erbschaftsteuerpflicht, wenn der Erblasser den Pflichtteilsanspruch selbst nie geltend gemacht hat.
Der Bundesfinanzhof hat bekannt gegeben, in welchen Verfahren 2017 voraussichtlich ein Urteil fallen wird.
Banken müssen bei der Meldung der Vermögenswerte eines Erblassers ans Finanzamt auch die von einer unselbständigen Niederlassung im Ausland verwahrten Vermögensgegenstände angeben.
Wenn der biologische Vater nicht gleichzeitig auch der rechtliche Vater ist, kommt für eine Schenkung an das Kind trotzdem die günstige Steuerklasse I zur Anwendung.
Bei Schenkungen, die dem Finanzamt verschwiegen worden sind, beginnt der Zinslauf für die Hinterziehungszinsen zwölf Monate nach dem Zeitpunkt der Schenkung.
Ein neues Gesetz bringt neben umfassenden Mitteilungs- und Anzeigepflichten für Geschäftsbeziehungen ins Ausland auch eine generelle Abschaffung des steuerlichen Bankgeheimnisses.
Die Zahlung einer Abfindung zur Beilegung des Rechtsstreits um die Erbenstellung kann als Nachlassverbindlichkeit abziehbar sein.
Im Gegensatz zu einer Abtretung ist eine unwiderrufliche Bevollmächtigung des Schenkers zur Ausübung der Stimmrechte nicht schädlich für die Steuerbegünstigung von Betriebsvermögen.
Mit mehreren Monaten Verspätung hat der Gesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen jetzt umgesetzt.
 

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