E-Mail 0371 432000 Anfahrt Kanzlei

GmbH-Ratgeber

Anfang | << | 13 14 15 16 17 [18] 19 20 21 22 23 | >> | Ende

Das Bundesfinanzministerium hat Richtlinien erlassen, wie die teilweise verfassungswidrige Besteuerung von Anteilsverkäufen nach der Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze in den noch offenen Fällen abzuwickeln ist.
Die Bundesregierung will gegen das EU-Verbot der Sanierungsklausel klagen, muss aber trotzdem erst einmal die gewährten Steuervorteile zurückfordern.
Der Verzicht auf einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Vorstand oder Geschäftsführer kann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen.
Unternehmer und Freiberufler müssen sich auf eine Reihe größerer und kleinerer Änderungen zum Jahreswechsel einstellen.
Das pauschalierte Betriebsausgabenabzugsverbot für Gewinnausschüttungen und andere Beteiligungserträge, die Kapitalgesellschaften zufließen, ist eine zulässige Vereinfachungsregelung.
Weil ausländische Gesellschaftsformen von der Bildung einer steuerlichen Organschaft ausgenommen sind, verlangt die EU-Kommission Änderungen im deutschen Steuerrecht.
Auch wenn nur minimale Einkünfte aus einem GmbH-Anteil erzielt wurden, greift bereits das Halbabzugsverbot für Verluste aus diesem Anteil.
Das Jahressteuergesetz 2010 enthält neben reinen Korrektur- und Reparaturmaßnahmen der Gesetzestexte auch eine ganze Reihe von Änderungen, die praktische Bedeutung haben.
Wertsteigerungen vor der Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze von 25 % auf 10 % müssen steuerfrei bleiben.
Das Finanzgericht Köln sieht keinen Grund, warum ddie Finanzverwaltung den einstmals bezahlten Solidaritätszuschlag auf das Körperschaftsteuerguthaben wieder auszahlen sollte.
 

Footerlogo - Mesch Consulting

 Kaßbergstr. 32
 09112 Chemnitz

 +49 371 432000
 +49 371 4320033

 kanzlei@mesch-consulting.de
 www.mesch-consulting.de